UNSEre Einfahrtsbedingung
Bedienungsanleitung des Fahrzeugs beachtens
Fahrzeug muss frei rollen
Im Notfall hupen, nicht bremsen
Sämtliche Assistenz- und Komfortsysteme deaktivieren
Auto Hold ausschalten
Lenkrad gerade / nicht lenken
Räder gerade
Gang raus bzw. Wahlhebel auf „N“
Herausfahren nur nach Anweisung
Scheibenwischer und Regensensor ausschalten
Handbremse lösen – nicht bremsen
Automatische Feststellbremse aus
Fenster und Türen schließen
UNSEre allgemeinen geschäftsbedingungen
- Der Kunde hat vor Benutzung der Waschstraße folgende Tätigkeiten auszuführen:
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- Die Antenne des Fahrzeuges einschieben oder abnehmen,
- An- und Aufbauten entfernen,
- Tankdeckel verriegeln und
- Einfahrtsbedingungen beachten.
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- Die Haftung des Anlagenbetreibers entfällt insbesondere dann, wenn ein Schaden durch nicht ordnungsgemäß befestigte Fahrzeugteile verursacht wird. Dies ist insbesondere der Fall, wenn am Fahrzeug:
- Anbauteile (z.B. Front- und Heckschürze, Seitenschweller, Heckspoiler) befestigt sind, welche nicht durch sachverständige Mechaniker montiert wurden,
- Karosserieschäden, Kratzer oder Dellen bestehen,
- schadhafte Felgen, schadhafte Lacke, mattierte Lackierung, sensible Lackierungen, Lackabplatzungen, schlecht verarbeitete Lacke vorliegen,
- bekannte Unverträglichkeiten von verbautem Material mit chemischen und mechanischen Reinigungsmitteln vorhanden sind oder
- nicht zur Serienausstattung gehörende Fahrzeugteile wie z.B. Zierleisten, Spiegel, Antennen, Scheibenwischer und -gestänge, Stoßfänger, Tankdeckel, Spoiler, Schiebedach-Windabweiser, Scheinwerfer-Wischanlage (sowie für dadurch verursachte Lack- und Schrammschäden), nicht geschlossen, entfernt oder eingeklappt werden.
- Der Anlagenbetreiber haftet nicht für Schäden, die durch Nichtbefolgung der Einfahrts- und Allgemeine Geschäftsbedingungen durch den Kunden verursacht werden.
- Die Haftung ist auf grobes Verschulden und Vorsatz beschränkt.
- Fahrzeuge mit Vorschäden dürfen die Waschstraße nicht benutzen.
- Die Reinigung von hochglanzpolierten Felgen, Niederquerschnittreifen und Superspoilern erfolgt auf eigenes Risiko des Kunden. Dieser nimmt zur Kenntnis, dass für solche Schäden keine Haftung übernommen wird.
- Der Anlagenbetreiber haftet nicht für folierte Fahrzeuge. Das Waschen von folierten Fahrzeugen erfolgt auf eigene Gefahr.
- Der Kunde hat offensichtliche Schäden nach der Reinigung dem Anlagenbetreiber oder dem Anlagenpersonal noch vor Verlassen des Betriebsgeländes mitzuteilen.
- Der Anlagenbetreiber haftet nicht für:
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- Reifen und Felgen mit einer Breite von mehr als 34 cm (lt. Bild),
- Fahrzeuge mit Spurverbreiterungen an der Hinterachse,
- Fahrzeuge mit H-Kennzeichen,
- Fahrzeuge mit nicht serienmäßig angebrachten Teilen.
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Bei einer Nicht-Beachtung erfolgt die Autowäsche auf eigene Gefahr!
- Von der Haftung ausgeschlossen sind Schäden an Sachen, welche bei bestimmungsgemäßem Gebrauch durch die mangelhafte Beschaffenheit, Abnutzung, Alterung oder durch den Verschleiß der Sache, durch Konstruktions-, Planungs- oder Materialfehler entstanden sind.
- Das Anlagenpersonal kann alle Fahrzeuge zurückweisen, bei denen aufgrund besonderer, für das Anlagenpersonal augenscheinlicher Umstände, die Benutzung der Waschanlage zu einer Beschädigung führen könnte.
- Reihenfolge und Wartezeiten richten sich nach der Reihenfolge des Eintreffens der Fahrzeuge an der Waschstraße bzw. des Kassenbereichs. Abweichungen sind möglich.
- Der Anlagenbetreiber behält sich jederzeit die Änderung der Betriebszeiten vor.
- Gratis Saugen gilt nur in Verbindung mit einer Autowäsche.
- Das Kartenguthaben ist nicht auszahlbar und wird nicht zurückerstattet.
- Es gelten die Preise gemäß der aktuellen Preisauszeichnung.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.